1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines
jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf
Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem
Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des
Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner
jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund früherer
Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere Angebote von
uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen
Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden
selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages,
wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen
verwendet.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden
grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNG DER LIEFERARTIKEL
2.1. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die
Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware
liefern bzw. aushändigen.
2.2. Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in unseren Angeboten und Anlagenbeschreibungen behalten wir uns
vor, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen durch
den Hersteller bzw. unseren Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels
Änderungen -dies sind Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur
und Konstruktion und / oder Modelltype- ist uns die Lieferung eines dem
bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit
dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des
ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5% übersteigt.
3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG
3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe
über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch
keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Die von
uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass
hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung
angegeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten
Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
3.3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
3.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in
Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den
Kunden nicht liefern. Die Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei
unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich
vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen
Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer
anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer
Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom
Vertrag zurückzutreten.
3.5. Sollten Lieferverzögerungen durch nachträglichen Mehraufwand oder
Änderungen technischer Details erfolgen, so haften wir nur dann, wenn die
Verzögerung unverhältnismäßig lang ist im Vergleich zum Mehraufwand.
3.6. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von
ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Da rüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche
gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes
vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des
Verzuges.
3.7. Lieferungsvoraussetzungen
Sollten sich die Lieferbedingungen während der Auftragsabwicklung durch
höhere Gewalt ändern, so sind wir berechtigt die Kosten für den Mehraufwand
(insbesondere Lagerkosten, Genehmigungskosten, usw.) im voraus zu erheben oder
bei Nichtzahlung dieses Mehraufwands berechtigt die Ware anderweitig zu
Verkaufen Die Erlöse aus diesem Geschäft gehen an unser Haus über.
Ausgleichszahlungen werden grundsätzlich abgelehnt.
4. PREISE
4.1. Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Lager TTN Techniker
Team Nord
in der
Schulstraße 5, in 27412 Kirchtimke. Versandspesen sind in den Preisen nicht
enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Montagepreise beziehen sich
auf Montageorte in Kirchtimke und unmittelbarer Umgebung.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher
Höhe.
4.3. Bei Auslandsgeschäften die in US-$ abgerechnet werden ist jeweils der
Abschlusskurs der Frankfurter Börse am Tag vor dem Angebotsdatum maßgebend.
Kursschwankungen von mehr als 5% müssen vom Kunden ausgeglichen werden.
5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
5.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel grundsätzlich gegen
Bar-Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung (Bundespost, privater
Paketdienst usw.,) vorbehalten.
5.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen
Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten
Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung
an das den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben
haben.
5.3. Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem
Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
6.1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Bar-Nachnahme ausliefern,
sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang ohne jeden Abzug zu bezahlen.
6.2. Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld
des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und / oder
Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die Zinsen verrechnen,
selbst wenn der Kunde eine anderslautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
6.3. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse
auszuführen.N6.4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per
Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung
gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise
nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%
über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen,
sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden
nachweist.
6.5. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in
Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir
berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig
zu stellen.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an
diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326
BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne daß hierin und / oder in der
Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde
erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls
erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die
Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich
der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere
Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den
Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des weiteren nicht berechtigt,
unseren Zahlungsansprüchen Zurück-behaltungsrechte, auch aus Mängelrügen
entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselbigen
Vertragsverhältnis.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch
zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum
an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).
7.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder
weiter zu veräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund
bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde
bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die
abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde
die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum
Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.)
vorzulegen.
7.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns
gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der
Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung
entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der
Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit
verwahrt.
7.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im
Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden
Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG
8.1. Wir stehen dafür ein, dass von uns gelieferte Artikel frei von
Fabrikations- und / oder Materialfehlern sind.
8.2. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang
auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und
uns unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung,
etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet
angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn,
diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht
festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
8.3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Für
Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
8.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel,
Fehler oder Schäden, die dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren
Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen.
8.5. Wir leisten keine Gewähr durch Nachbesserung oder, nach unserer Wahl,
durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten Artikel
vollständig, gegebenenfalls in der Originalverpackung, zuzusenden und hierbei die
beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu
beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns und der
anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der
Kunde.
8.6. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir
unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher
Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder
mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung
des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
8.7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung,
Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen,
für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen
sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft.
8.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die Abtretung
von gegen uns bestehenden Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
8.9. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten
Artikel, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt,
der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden
die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu
belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen per
Bar - Nachnahme zu erheben.
8.10. Die Garantie erlischt sofort bei:
- nicht bestimmungsgemäßem Einsatz der von uns gelieferten Waren.
- Umbau oder Erweiterung von durch uns gelieferten Geräte Nr. durch Dritte.
9. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON SOFTWARE
9.1. Im Falle der Lieferung von Software (Standard-Software) dritter
Unternehmen (Software-Hersteller) gelten unsere Geschäftsbedingungen für
Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der
Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.
9.2. Für von uns selbst hergestellter und vertriebenen Software gelten die
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn nicht unsere besonderen
Bedingungen für die Lieferung von Software vereinbart worden ist.
10. RÜCKNAHMEVERPFLICHTUNG VON VERPACKUNGEN
10.1. Der Kunde ist berechtigt, sämtliches Verpackungsmaterial im Sinne der
Verpackungsverordnung für bei uns gekaufte Artikel gegen Rechnungsvorlage an
unseren Geschäftssitz zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während unserer
üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
10.2. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach
unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir
berechtigt, bei der Entsorgung entstehende etwaige Mehrkosten dem Kunden in
Rechnung zu stellen.
11. GERICHTSSTAND
11.1. Als Gerichtsstand ist Kirchtimke vereinbart, wenn der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam,
nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig
oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare
Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der
nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes
gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine
ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.